Das Schäuble-Prinzip
Die Ereignisse in London sind Wasser auf die Mühlen des Bundesinnenministers, den Rechtsstaat weiter einzuengen. Das EU-Abkommen mit den USA über die Weitergabe der Fluggastdaten kann als neuer Meilenstein auf dem langen Marsch in die datenschutzfreie Zone gewertet werden, der wir uns nähern. Deutschland ist dabei, das EU-Datenschutzniveau um Lichtjahre zu unterbieten. Aber das kümmert Herrn Schäuble wenig
…
Die Verfassungswidrigkeit der Bundeswehrintervention ergab sich jedoch noch aus einem weiteren Moment: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Hilfsmittel, die beim Einsatz der Streitkräfte zum Zweck der Hilfeleistung verwandt werden, nicht qualitativ anderer Art sein als diejenigen, die den Polizeikräften der Länder für die Erledigung ihrer Aufgaben originär zur Verfügung stehen.

Matthias
(3. Juli 2007 - 16:06 Uhr)
Na, wie es scheint, springt die Bundeskanzlerin ja nun auch auf den Zug auf…