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Gelesen und gemerkt am 18.7.2012

Aus der Kategorie »just linked«

Heute aus dem Feedreader gepickt:

  • Malte Spitz – Verletzung der Netzneutralität bei Kabel Deutschland
    »Überschreitet das Gesamtverkehrsvolumen am Tag einen Datendurchsatz von aktuell 60 GB, laut AGBs (PDF) kann dies bereits ab 10 GB erfolgen, wird der Zugang zu bestimmten Services auf 100kb bei Up- und Download gedrosselt. Laut den AGBs (Auszug) bezieht sich dies auf Filesharing-Dienste. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt allerdings vage. Es geht sowohl um p2p Protokolle, ohne genauer auszuführen welche, als auch um spezielle One Klick Hoster. Letztere werden laut Kabel Deutschland auf Basis der http-Adresse identifiziert und dann gedrosselt. Cloud Services seien davon nicht betroffen. Ganz konkret auf Dropbox angesprochen, konnten mir keine genauen Infos gegeben werden.

    Diese Maßnahmen gelten sowohl für Privat- als auch für Businesskunden, für die Kabel Deutschland spezielle Tarife anbietet. Im Bereich Traffic Management wird nicht unterschieden, um welche Tarife es geht. Damit kann ggf. auch ein Freiberufler oder Kleinunternehmen, die häufiger große Datenmengen transferieren, bspw. im Film- und Werbe- oder auch im Softwarebereich, unter diese Regelung fallen. Streaming Angebote seien laut Kabel Deutschland aber grundsätzlich nicht betroffen. Die Kriterien, die dazu führen, dass Angebote möglicherweise gedrosselt werden, sind zum einen das „klassische Filesharing“ (Definition sehr vage) und zum anderen die Datenmengen, die – gerade auch zu Stoßzeiten – transferiert werden.«

Pinboard sei gedankt!

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