Rechner ausmachen ist auch nicht mehr das was es mal war
Der Anschlussinhaber haftet selbst als Störer, wenn er anderen über eine ungesicherte WLan-Verbindung den Download von urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen ermöglicht. Das Ausschalten des PC vor Antritt des Urlaubs genügt als Schutzmaßnahme hiergegen nicht aus.
PC ausschalten schützt nicht vor missbräuchlichen Musikdownloads
