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Icon zum ThemaRechner ausmachen ist auch nicht mehr das was es mal war

Der Anschlussinhaber haftet selbst als Störer, wenn er anderen über eine ungesicherte WLan-Verbindung den Download von urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen ermöglicht. Das Ausschalten des PC vor Antritt des Urlaubs genügt als Schutzmaßnahme hiergegen nicht aus.

PC ausschalten schützt nicht vor missbräuchlichen Musikdownloads

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